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18.09.2020

Infektionsschutzkonzept des SV St. Gangloff 1990 e.V.

  1. Ansprechpartner im Vorstand: Steve Rosenkranz, Talstraße 15b, 07629 St.Gangloff, Tel. 0174 8403793

  2. Hygienebeauftragter des Vereins: Uwe Stierand, Straße der Republik, 07629 St.Gangloff, Tel. 01520 2657292

  3. Sportstätte: Rasenplatz, Sportplatz Hinter der Schule, Rosa-Luxemburg-Str., 07629 St. Gangloff

  4. Der Zugang zur Sportstätte ist Zuschauern eine halbe Stunde vor bis eine halbe Stunde nach Beendigung der Veranstaltung möglich. Bei Fußballspielen beträgt somit die Dauer der Veranstaltung cirka 180 Minuten.

  5. Bei Sportveranstaltungen mit Zuschauern ist ein kontrollierter Zu- und Abgang zu gewährleisten. Der Ein- und Ausgang zur Sportstätte wird nach Möglichkeit getrennt eingerichtet. Gibt es nur einen Zugang zur Sportstätte, ist dieser zulässig, wenn durch Absperrband der Eingangs- und Ausgangsbereich getrennt wird.

  6. Am Eingang werden die Zuschauer per Aushang über die Einhaltung des Mindestabstandes informiert und auf die Notwendigkeit der Einhaltung hingewiesen.

  7. Angebrachte Tafel in der Sportstätte informieren über die Forderung, den Mindestabstand einzuhalten und die Husten- und Niesetikette zu beachten.

  8. Im Eingangsbereich haben die Besucher die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel stellt der Verein bereit.

  9. Während der Veranstaltung übernimmt mindestens ein Ordner die Kontrolle über den Mindestabstand und weist Zuschauer bei Notwendigkeit auf die Einhaltung hin.

  10. Werden Getränke und Bratwürste/Steaks angeboten, erfolgt der Verkauf unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften. Es empfiehlt sich, den Abstand bei einer etwaigen Warteschlange auf dem Boden zu markieren.

  11. Die Spielfeldgröße beträgt 95 Meter x 60 Meter. Die Zuschauer platzieren sich rund um den Sportplatz unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,50 Meter. Bei Sitzplätzen wird auf den Mindestabstand von 1,50 Metern geachtet, so dass gegebenenfalls Plätze für den Mindestabstand freigehalten werden.

  12. Die Toilettennutzung wird nur einzeln gestattet. Ausreichend Desinfektionsmittel und Seife werden zur Verfügung gestellt und die Toiletten sowie Armaturen werden regelmäßig noch einmal desinfiziert. Auf ausreichende Belüftung, Desinfektionsmittel, Seife und Papiereinweghandtücher auf den Toilettenanlagen wird geachtet.

  13. Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere einer akuten Atemwegserkrankung oder einem akuten Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns sind von der Veranstaltung auszuschließen.

  14. Allgemein: Es gelten die Vorschriften des Hygienekonzeptes des Vereins.



St.Gangloff, den 27.08.2020

Vorsitzender

Steve Rosenkranz

Hygienebeauftragter

Uwe Stierand

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