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11.05.2021

Mitgliederinformation des Vorstandes



Sehr geehrte Mitglieder des Sportvereins St. Gangloff

Das Jahr 2021 ist nun schon fast ein halbes Jahr alt und die Coronakrise hat das gesamte Leben ímmer noch im vollen Griff. Sei es privat, kulturell, sozial und aus unserer Persepektive auch sportlich gesehen. Wir als Vorstand hoffen, das alle Mitglieder und Mitgliederinnen gesund sind und das ist die Hauptsache, vielleicht hat der Eine oder Andere sich selbst motivieren können und sich sportlich betätigt.

Trotz der Umstände stehen wir als Vorstand im engen Kontakt miteinander und versuchen unsere Arbeit so weit es möglich ist zu leisten. In unserer letzten Vorstandssitzung haben wir dasThema des Umbaus von unserem Sportlerheim in Angriff genommen. Die Ideen schreiten voran, die erste Priorität ist der Küchenaufbau und das Einbringen der Trennwand für den Schiedsrichterraum und Priorität zwei, ist die Sanierung der Toiletten und der Dusche. In den Umkleidekabinen sollen durch die Gemeinde neue Fenster eingebracht werden. Bei allen Arbeiten wird auf jeden Fall die Unterstützung unserer Vereinsmitglieder benötigt. Wer handwerkliches Geschick besitzt ist gefragt zum Aufbau oder sei es auch, um Abriss- und Rinigungungsarbeiten durchzuführen. Genauere Informationen und Termine werden noch im Einzelnen bekannt gegeben (soweit es die Kontakbeschränkungen zulassen).

Der zweite Punkt ist der Trainingsplatz für die Fußballmannschaften in Reichenbach, hier laufen noch die Gespräche mit der Gemeinde Reichenbach. Ein Fördermittelantrag für das Flutlicht ist gestellt und liegt im Ausschuss des Landratsamtes. Wenn es genauere Informationen gibt, werden wir euch auch dazu in Kenntniss setzen.

Eine erste Lockerung gibt es für unsere jüngsten Mitglieder (bis 14 Jahre). Diese dürfen den Trainingsbetrieb in 5er Gruppen wieder antreten. Ein Training kann nur unter Einhaltung der Coronaregelung stattfinden, die Trainer sind darüber informiert.

Das wichtigste Thema, was wir besprochen haben, war die Zahlung der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2021. Alle Vorstandsmitglieder waren sich darüber einig, den Mitgliedsbeitrag unter Wahrung der Absicherung des wirtschaftlichen Jahres abzusenken. Leider sind uns als Vorstand die Hände gebunden und es ist nicht möglich, da dies unsere Satzung nicht zulässt. Es gibt eindeutige Definitionen über die Gemeinnützigkeit eines Vereines. Im letzten Absatz haben wir euch die „Definition“ angehängt. Wir hoffen, das dies verständlich ist. Das heißt im konkreten, die Mitgliedsbeiträge müssen für das ganze Jahr komplett geleistet werden. Sollte es einzelne Härtefälle geben (z.b. ganzes Jahr in Kurzarbeit), bitte zögert nicht uns zu kontaktieren. Wir bitten die Gruppenleiter die Beiträge bis November gesammelt zu übergeben.

Da wir dieses Jahr nicht so viel Ausgaben für Schiedsrichter/ Startgebühren ect. haben, werden wir von den geleisteten Mitgliedsbeiträgen Geld nutzen können, um das Sportlerheim vorzurichten.

Leider muss auch in diesem Jahr unser Vereinsfest auf Grund der Coronabestimmungen ausfallen. Liebe Sportfreunde und Sportfreundinnen, es kommen wieder bessere Zeiten, lasst uns gemeinsam diese schwierige Zeit meistern, wir brauchen alle soziale Kontakte und ein kulturelles Leben.



Euer Sportvorstand

St. Gangloff, den 11.05.2021



Textauszug, warum Mitgleidsbeiträge nicht gesenkt werden können

„Weil ein Verein in der Regel eine auf Gemeinnützigkeit ausgerichtete Organisation ist – und kein Dienstleister. In den Worten eines Sprechers des Landessportbunds Thüringen: „Da der Mitgliedsbeitrag zur Förderung des Vereins und seiner Zwecke und gerade nicht zur Erlangung einer Gegenleistung geleistet wird, widerspricht es dem Grundgedanken der Gemeinnützigkeit, wenn ein Verein wegen des ausgefallenen Trainings den Beitrag rückerstattet.“
Den Mitgliedsbeitrag zahle ein Mitglied also nicht, um eine Gegenleistung – also in einem Sportverein ein Training – zu bekommen, sondern, um den Verein zu fördern. Das ist der Unterschied zu Beiträgen oder Gebühren, die etwa Sportler für kommerzielle Angebote wie Fitnessstudios zahlen.

Und welche Rolle spielt die Gemeinnützigkeit für einen Verein?

Eine sehr große. Deshalb warnt auch ein Sprecher des Thüringer Finanzministeriums Vereine davor, leichtfertig auf Mitgliedsbeiträge zu verzichten: Sie könnten so ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Damit könnten sie auch viele der staatlichen Fördermittel nicht mehr erhalten, auf die Vereine bei größeren Investitionen angewiesen sind. Also müssen alle Mitglieder trotz Krise ihre Beiträge wie bisher weiter bezahlen?

Nein, es gibt Möglichkeiten, die Beiträge ganz oder teilweise zu erlassen. Aber ob sie genutzt werden, das will in jedem Einzelfall gut überlegt sein. Was nach Angaben des Finanzministeriums und des Landessportbundes aber auf keinen Fall geht, ist ein pauschaler Erlass der Mitgliedsbeiträge; in welcher Form auch immer.
Es sei auch in der Coronakrise für die Gemeinnützigkeit eines Vereins „schädlich“, sagt der Sprecher des Finanzministeriums, „einen bereits geleisteten Mitgliedsbeitrag zurückzuzahlen oder auf einen noch ausstehenden Mitgliedsbeitrag deswegen zu verzichten, weil das Angebot des Sportvereins aufgrund der Corona-Krise nicht erbracht werden kann.“
Auch die Vereinsvorstände können nach Angaben des Landessportbundes in Schwierigkeiten kommen, wenn sie trotz Krise nicht versuchen, die Beiträge bei den Mitgliedern zu erheben. „Wenn es der Vorstand unterlässt, die Beiträge einzufordern und in letzter Konsequenz auch beizutreiben, ist das ein Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Geschäftsführung und ein Satzungsverstoß“, sagt der Sprecher des Landessportbundes.“




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